EinsatzWVG § 21 Umzüge aus gesundheitlichen Gründen

Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen

Wird die Zusage der Umzugskostenvergütung nach § 4 Absatz 2 Nummer 3 des Bundesumzugskostengesetzes wegen des Gesundheitszustandes infolge des Einsatzunfalls erteilt, ist § 8 des Bundesumzugskostengesetzes entsprechend anzuwenden.

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