Soweit das Einlagensicherungssystem den Entschädigungsanspruch eines Berechtigten erfüllt, gehen dessen Forderungen gegen das CRR-Kreditinstitut auf das Einlagensicherungssystem über.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
EinSiG § 16 Forderungsübergang bei Entschädigung
Einlagensicherungsgesetz
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Zitiert von
|
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (4. Kammer) - 4 K 177/23
8. November 2024
|
4 K 177/23 | 8. November 2024 |