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EKFG § 10 Bekanntmachungserlaubnis

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“

Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Klima- und Transformationsfondsgesetzes in der vom 1. Januar 2024 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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