Zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung wird eine Lastverteilung für die elektrische Energie eingerichtet.
EltLastV § 1
Verordnung über die Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung
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Zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung wird eine Lastverteilung für die elektrische Energie eingerichtet.
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