Soweit die Bundeslaufbahnverordnung dem Bundesministerium des Innern Zuständigkeiten zuweist, werden sie im Geltungsbereich dieser Verordnung vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wahrgenommen.
ELV 2004 § 2 Zuständigkeiten
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten beim Bundeseisenbahnvermögen
Referenzen
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