Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten beim Bundeseisenbahnvermögen
§ 1Geltungsbereich§ 2Zuständigkeiten§ 3Leistungsgrundsatz, Förderung der Leistungsfähigkeit§ 4Laufbahnen, Ämter§ 5Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes und Laufbahn des höheren bautechnischen Verwaltungsdienstes§ 6Laufbahn der Bundesbahninspektorinnen und Bundesbahninspektoren§ 7Laufbahn der technischen Bundesbahninspektorinnen und technischen Bundesbahninspektoren§ 8Laufbahn der Bundesbahnsekretärinnen und Bundesbahnsekretäre§ 9Laufbahn der technischen Bundesbahnsekretärinnen und technischen Bundesbahnsekretäre§ 10Laufbahn der Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer§ 11Laufbahn der Werkmeisterinnen und Werkmeister§ 12Laufbahn der Betriebsaufseherinnen und Betriebsaufseher§ 13Stellenausschreibung§ 14Laufbahnwechsel§ 15Probezeit§ 16Übertragung von höher bewerteten Dienstposten, Erprobung§ 17Beförderung§ 18Aufstieg§ 19Praxisaufstieg§ 20Andere Bewerberinnen und Bewerber§ 21Dienstliche Beurteilung§ 22Fortbildung§ 23Inkrafttreten, Außerkrafttreten