Die Seelotsen der Lotsenbrüderschaft Emden dürfen über ihr Seelotsrevier hinaus zwischen den Außenstationen der deutschen Nordseereviere (jeweilige Position des Lotsenschiffes) lotsen; über diesen Bereich hinaus dürfen sie nicht lotsen.
EmsLotsV 2003 § 16 Distanzlotsungen
Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Ems
Referenzen
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