EmsLotsV 2003 § 2 Lotsenbrüderschaft

Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Ems

Der Lotsdienst auf dem Seelotsrevier Ems obliegt den in der Lotsenbrüderschaft Emden zusammengeschlossenen Seelotsen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von