EmsLotsV 2003 Anlage 1 (zu § 5 Abs. 3)

Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Ems

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2003, Nr. 41, 3703

Ort der Übernahme des Seelotsen Anmeldezeit für die Anforderung des Seelotsen Empfänger der Lotsenanforderung (Telegrammanschrift) 1. Von See einlaufende Schiffe   1.1 Lotsenversetzposition bei Leuchttonne "GW/TG" Mindestens 24 Stunden vor Erreichen der Lotsenversetzposition. 3 Stunden vor Erreichen der weitere Meldung. Lotsenstation Emden (Emslotse Emden) Telefax: 0 49 21/3 29 19 Telex: 27 882 Telefon: 0 49 21/2 40 00 1.2 Lotsenversetzposition im Bereich der Leuchttonne „Westerems“ Mindestens 24 Std. sowie zwölf ­Stunden vor Erreichen der Leuchttonne „Westerems“. Beträgt die ­Reisezeit von nahe gelegenen Häfen oder Liegeplätzen weniger als zwölf Stunden, so muss die Anforderung des Seelotsen unverzüglich nach der letzten Abfahrt erfolgen. Lotsenstation Emden (Emslotse Emden) Telefax: 0 49 21/3 29 19 Telex: 2 78 82 Telefon: 0 49 21/2 40 00 E-Mail: pilotstation@emspilots.de Lotsenstation Borkum E-Mail: borkumstation@emspilots.de Telefax: 0 49 22/92 35 89 37 Telefon: 0 49 22/92 35 89 36 2. Auslaufende Schiffe und Teilstreckenverkehr     Häfen und Liegeplätze im Seelotsrevier Ems Mindestens vier Stunden vor Abfahrt des Schiffes. Bei der Anforderung ist die Anfahrtzeit des Seelotsen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu berücksichtigen. Bei allen Abfahrten in der Zeit von 21.00 Uhr bis 07.00 Uhr muss die beabsichtigte Anforderung des Seelotsen bis 18.00 Uhr angezeigt werden.  

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