Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas
Abschnitt 1
Steueraussetzung
§ 4Anwendungsbereich§ 5Steueraussetzungsverfahren§ 6Herstellungsbetriebe für Energieerzeugnisse§ 7Lager für Energieerzeugnisse§ 8Entstehung der Steuer bei Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr§ 9Herstellung außerhalb eines Herstellungsbetriebes§ 9aRegistrierte Empfänger§ 9bRegistrierte Versender§ 9cBegünstigte§ 9dBeförderungen (Allgemeines)§ 10Beförderungen im Steuergebiet§ 11Beförderungen aus anderen und in andere Mitgliedstaaten§ 12(weggefallen)§ 13Ausfuhr§ 14Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
Abschnitt 2
Verbringen von Energieerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs
§ 15Verbringen zu gewerblichen Zwecken§ 16Verbringen zu privaten Zwecken§ 17Entnahme aus Hauptbehältern§ 18Versandhandel§ 18aUnregelmäßigkeiten während der Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr
Abschnitt 2a
Einfuhr von Energieerzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten
§ 19Einfuhr§ 19aUnregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren§ 19bSteuerentstehung, Steuerschuldner
Abschnitt 3
Steuerrechtlich freier Verkehr in sonstigen Fällen
§ 20Differenzversteuerung§ 21Entstehung der Steuer für gekennzeichnete Energieerzeugnisse§ 22Entstehung der Steuer für Energieerzeugnisse im Sinn des § 4, Auffangtatbestand§ 23Entstehung der Steuer für sonstige Energieerzeugnisse
Abschnitt 4
Steuerbefreiungen
§ 24Begriffsbestimmungen, Erlaubnis§ 25Steuerbefreiung für Verwendungen zu anderen Zwecken§ 26Steuerbefreiung, Eigenverbrauch§ 27Steuerbefreiung, Schiff- und Luftfahrt§ 28Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse§ 29(weggefallen)§ 30Zweckwidrigkeit
Kapitel 3
Bestimmungen für Kohle
§ 31Begriffsbestimmungen, Anmeldung, Erlaubnis§ 32Entstehung der Steuer§ 33Steueranmeldung, Fälligkeit§ 34Verbringen in das Steuergebiet§ 35Einfuhr§ 36Steuerentstehung, Auffangtatbestand§ 37Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit
§ 45Begriffsbestimmung§ 46Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet§ 47Steuerentlastung bei Aufnahme in Betriebe und bei steuerfreien Zwecken§ 48Steuerentlastung bei Vermischungen von gekennzeichnetem mit anderem Gasöl§ 49Steuerentlastung für zum Verheizen oder in begünstigten Anlagen verwendete Energieerzeugnisse§ 50Steuerentlastung für Biokraftstoffe§ 51Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren§ 52Steuerentlastung für die Schiff- und Luftfahrt§ 53Steuerentlastung für die Stromerzeugung in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als zwei Megawatt§ 53aVollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme§ 53bTeilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme§ 54Steuerentlastung für Unternehmen§ 55Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen§ 56Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr§ 57Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft§ 58(weggefallen)§ 59Steuerentlastung für Diplomatenbenzin und -dieselkraftstoff§ 60Steuerentlastung bei Zahlungsausfall
Kapitel 6
Schlussbestimmungen
§ 61Steueraufsicht§ 62Steuerliche Betriebsleiter, Steuerhilfspersonen§ 63Geschäftsstatistik§ 64Bußgeldvorschriften§ 65Sicherstellung§ 66Ermächtigungen§ 66aGebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung§ 66bErmächtigung zu § 55 Absatz 4, 5 und 8§ 67AnwendungsvorschriftenAnlage(zu § 55) Zielwerte für die zu erreichende Reduzierung der Energieintensität