EnergieStV Inhaltsübersicht

Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes

Allgemeines     § 1 Begriffsbestimmungen § 1a Zuständiges Hauptzollamt Zu den §§ 1 bis 3, 53 bis 53b und 55 des Gesetzes § 1b Ergänzende Begriffsbestimmungen zum Gesetz § 1c Steuertarif für schwefelhaltige Energieerzeugnisse   Zu § 2 Abs. 3 und 4, § 27 Abs. 1, § 48 Abs. 1, § 52 Abs. 1 und § 66 Abs. 1 Nr. 12 des Gesetzes     § 2 Ordnungsgemäße Kennzeichnung § 3 Antrag auf Zulassung von Kennzeichnungseinrichtungen § 4 Zulassung von Kennzeichnungseinrichtungen § 5 Antrag auf Bewilligung des Kennzeichnungsbetriebs § 6 Bewilligung des Kennzeichnungsbetriebs § 7 Pflichten des Inhabers des Kennzeichnungsbetriebs § 8 Andere Energieerzeugnisse als Gasöle   Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, § 37 Absatz 2 Satz 2 und den §§ 53 bis 53b des Gesetzes     § 9 Anlagenbegriff Zu den §§ 3, 53a und 53b des Gesetzes § 10 Nutzungsgradermittlung Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 5 des Gesetzes § 11 Pflichten des Anlagenbetreibers   Zu § 3a des Gesetzes     § 11a Güterumschlag in Seehäfen   Zu § 6 des Gesetzes     § 12 Antrag auf Herstellererlaubnis § 13 Einrichtung des Herstellungsbetriebs § 14 Erteilung und Erlöschen der Herstellererlaubnis § 15 Pflichten des Herstellers, Steueraufsicht   Zu § 7 des Gesetzes     § 16 Antrag auf Lagererlaubnis § 17 Einrichtung des Lagers § 18 Erteilung und Erlöschen der Lagererlaubnis § 19 Pflichten des Lagerinhabers, Steueraufsicht § 20 Lagerbehandlung § 21 Zugelassener Einlagerer, Erlaubnis und Pflichten § 22 Lager ohne Lagerstätten   Zu § 8 des Gesetzes     § 23 Entfernung und Entnahme von Energieerzeugnissen   Zu den §§ 8, 9, 9a, 14, 15, 16, 22 und 23 des Gesetzes     § 23a Steueranmeldung   Zu § 9 des Gesetzes     § 24 Herstellung außerhalb eines Herstellungsbetriebs   Zu den §§ 6 bis 9, 23, 31, 32 und 38 des Gesetzes     § 25 Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer   Zu § 9a des Gesetzes     § 26 Registrierter Empfänger   Zu § 9b des Gesetzes     § 27 Registrierter Versender   Zu den §§ 9c und 9d Absatz 2 des Gesetzes     § 28 Begünstigte, Freistellungsbescheinigung   Zu den §§ 9d bis 13 des Gesetzes     § 28a Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem § 28b Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments, Mitführen eines Ausdrucks § 28c Unbestimmter Empfänger § 29 Art und Höhe der Sicherheitsleistung § 30 Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments § 31 Änderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments § 32 Aufteilung von Warensendungen während der Beförderung § 33 Beförderung aus anderen Mitgliedstaaten und Beendigung von Beförderungen unter Steueraussetzung § 34 Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments § 35 Beförderung im Steuergebiet ohne elektronisches Verwaltungsdokument § 36 Beginn der Beförderung im Ausfallverfahren § 36a Annullierung im Ausfallverfahren § 36b Änderung des Bestimmungsorts im Ausfallverfahren § 36c  Aufteilung im Ausfallverfahren § 36d Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren § 37 Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung   Zu § 14 des Gesetzes     § 37a Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung   Zu § 15 des Gesetzes     § 38 Anzeige und Zulassung § 39 Beförderung § 40 Pflichten des Anzeigepflichtigen, Steueraufsicht   Zu den §§ 15, 17, 21 und 46 des Gesetzes     § 41 Hauptbehälter   Zu § 18 des Gesetzes     § 42 Versandhandel, Beauftragter Zu § 18a des Gesetzes § 42a Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Energieerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten   Zu den §§ 19 bis 19b des Gesetzes     § 43 Einfuhr von Energieerzeugnissen aus Drittländern und Drittgebieten   Zu § 66 Abs. 1 Nr. 16 des Gesetzes     § 44 Verbringen von Energieerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs zu gewerblichen Zwecken in andere Mitgliedstaaten § 45 Beförderungen von Energieerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs durch einen anderen Mitgliedstaat   Zu den §§ 21, 65 Abs. 1 und § 66 Abs. 1 Nr. 12 des Gesetzes     § 46 Verkehrs-, Verbringungs- und Verwendungsbeschränkungen § 47 Vermischungen in Kennzeichnungs- und anderen Betrieben § 48 Vermischungen bei der Abgabe aus Transportmitteln § 49 Spülvorgänge und sonstige Vermischungen   Zu § 23 des Gesetzes     § 49a Abgabe von sonstigen Energieerzeugnissen § 50 Anzeige § 51 Pflichten, Steueraufsicht   Zu den §§ 24 bis 30 des Gesetzes     § 52 Antrag auf Erlaubnis als Verwender oder Verteiler § 53 Erteilung der Erlaubnis § 54 Erlöschen der Erlaubnis § 55 Allgemeine Erlaubnis § 56 Pflichten des Erlaubnisinhabers, Steueraufsicht § 57 Bezug und Abgabe von steuerfreien Energieerzeugnissen   Zu § 25 des Gesetzes     § 58 Verwendung zu anderen Zwecken   Zu § 26 des Gesetzes     § 59 Eigenverbrauch   Zu den §§ 17 und 27 des Gesetzes     § 60 Schiff- und Luftfahrt § 61 Versteuerung von Energieerzeugnissen in Wasserfahrzeugen   Zu § 31 des Gesetzes     § 62 Anmeldung des Kohlebetriebs § 63 Einrichtung des Kohlebetriebs § 64 Pflichten des Betriebsinhabers § 65 Antrag auf Erlaubnis für Kohlebetriebe und Kohlelieferer § 66 Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis § 67 Pflichten des Erlaubnisinhabers § 68 Bezug und Lagerung von unversteuerter Kohle § 69 Lieferung von unversteuerter Kohle   Zu § 34 des Gesetzes     § 70 Verbringen von Kohle in das Steuergebiet   Zu § 35 des Gesetzes     § 71 Einfuhr von Kohle   Zu § 37 des Gesetzes § 72 Antrag auf Erlaubnis als Kohleverwender § 73 Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis § 74 Allgemeine Erlaubnis § 75 Pflichten des Erlaubnisinhabers § 76 Bezug und Lagerung von steuerfreier Kohle § 77 Eigenverbrauch   Zu § 38 des Gesetzes     § 78 Anmeldung für Lieferer, Entnehmer und Bezieher von Erdgas § 79 Pflichten   Zu § 39 des Gesetzes     § 80 Vorauszahlungen   Zu § 40 des Gesetzes     § 81 Nicht leitungsgebundenes Verbringen   Zu § 41 des Gesetzes     § 82 Nicht leitungsgebundene Einfuhr   Zu § 44 des Gesetzes     § 83 Antrag auf Erlaubnis als Erdgasverwender oder als Erdgasverteiler § 84 Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis § 84a Allgemeine Erlaubnis § 85 Pflichten des Erlaubnisinhabers § 86 Eigenverbrauch   Zu § 46 des Gesetzes     § 87 Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet   Zu § 47 des Gesetzes     § 88 Steuerentlastung bei Aufnahme in Steuerlager § 89 Steuerentlastung für Kohlenwasserstoffanteile § 90 Steuerentlastung bei steuerfreien Zwecken § 91 Steuerentlastung für Kohle § 91a Steuerentlastung für Erdgas bei Einspeisung   Zu § 48 des Gesetzes     § 92 Steuerentlastung bei Spülvorgängen und versehentlichen Vermischungen   Zu § 49 des Gesetzes     § 93 Steuerentlastung für zum Verheizen oder in begünstigten Anlagen verwendete Energieerzeugnisse   Zu § 50 des Gesetzes     § 94 Steuerentlastung für Biokraftstoffe   Zu § 51 des Gesetzes     § 95 Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren   Zu § 52 des Gesetzes     § 96 Steuerentlastung für die Schifffahrt § 97 Steuerentlastung für die Luftfahrt   Zu den §§ 53 bis 53b des Gesetzes     § 98 Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme, Allgemeines Zu § 53 des Gesetzes § 99 Steuerentlastung für die Stromerzeugung Zu § 53a des Gesetzes § 99a Vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme § 99b Nachweis der Hocheffizienz § 99c Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Zu § 53b des Gesetzes § 99d Teilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme   Zu § 54 des Gesetzes     § 100 Steuerentlastung für Unternehmen § 100a Verwendung von Wärme durch andere Unternehmen   Zu § 55 des Gesetzes     § 101 Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen   Zu § 56 des Gesetzes     § 102 Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr, Allgemeines § 102a Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr mit Schienenbahnen § 102b Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftfahrzeugen   Zu § 57 des Gesetzes     § 103 Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft   Zu § 59 des Gesetzes     § 104 Steuervergütung für Diplomatenbenzin und -dieselkraftstoff   Zu § 66 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes (weggefallen)     § 105 (weggefallen) Zu § 66 Absatz 1 Nummer 18 des Gesetzes § 105a Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere   Zu den §§ 61 und 66 Abs. 1 Nr. 16 des Gesetzes     § 106 Steueraufsicht, Pflichten § 107 Hinweispflichten bei Abgabe von Energieerzeugnissen   Zu den §§ 65 und 66 Abs. 1 Nr. 16 des Gesetzes     § 108 Kontrollen, Sicherstellung   Zu § 66 Abs. 1 Nr. 17 des Gesetzes     § 109 Vermischungen von versteuerten Energieerzeugnissen   Zu § 66 Abs. 1 Nr. 13 des Gesetzes     § 110 Normen   Zu § 381 Abs. 1 der Abgabenordnung     § 111 Ordnungswidrigkeiten Schlussbestimmungen § 112 Übergangsregelung

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