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EntgTranspG § 19 Beseitigung von Entgeltbenachteiligungen

Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern

Ergeben sich aus einem betrieblichen Prüfverfahren Benachteiligungen wegen des Geschlechts in Bezug auf das Entgelt, ergreift der Arbeitgeber die geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Benachteiligung.

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