Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen
Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2Neu in Verkehr gebrachte Produkte
§ 3Allgemeine Anforderungen an die Verbrauchskennzeichnung, an sonstige Produktinformationen sowie an Informationen in der Werbung und in sonstigen Werbeinformationen§ 4Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 5Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit; Verordnungsermächtigung§ 6Marktüberwachungskonzept§ 7Vermutungswirkung§ 8Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen§ 9Adressaten der Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen§ 10Betretensrechte, Befugnisse und Duldungspflichten§ 11Meldeverfahren§ 12Berichtspflichten§ 13Beauftragte Stelle§ 14Aufgaben der beauftragten Stelle§ 15Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3Gebrauchte Produkte
§ 16Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung§ 17Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung§ 18Verfahren zur Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung§ 19Kostenfreiheit und Duldungspflicht
Anlage 1Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019Anlage 2Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019Anlage 3Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung