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ErbStG 1974 § 22 Kleinbetragsgrenze

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

Von der Festsetzung der Erbschaftsteuer ist abzusehen, wenn die Steuer, die für den einzelnen Steuerfall festzusetzen ist, den Betrag von 50 Euro nicht übersteigt.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz (4. Senat) - 4 K 1564/24
4. Dezember 2025
4 K 1564/24 4. Dezember 2025
Urteil vom Bundesfinanzhof (2. Senat) - II R 37/12
11. September 2013
II R 37/12 11. September 2013