Von der Festsetzung der Erbschaftsteuer ist abzusehen, wenn die Steuer, die für den einzelnen Steuerfall festzusetzen ist, den Betrag von 50 Euro nicht übersteigt.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
ErbStG 1974 § 22 Kleinbetragsgrenze
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Zitiert von
|
Urteil vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz (4. Senat) - 4 K 1564/24
4. Dezember 2025
|
4 K 1564/24 | 4. Dezember 2025 |
|
Urteil vom Bundesfinanzhof (2. Senat) - II R 37/12
11. September 2013
|
II R 37/12 | 11. September 2013 |