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ERegG § 46 Verfahren zur Genehmigung der Entgelte und der Entgeltgrundsätze

Eisenbahnregulierungsgesetz

(1) Die Genehmigung der Entgelte ist mindestens sechs Monate vor Ablauf der in § 51 Absatz 1 Satz 2 bestimmten Frist für die Stellung von Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen für den Netzfahrplan schriftlich oder elektronisch bei der Regulierungsbehörde zu beantragen. Dem Antrag ist eine Darlegung der Übereinstimmung mit den Vorgaben dieses Gesetzes beizufügen. Die Regulierungsbehörde hat dem Antragsteller den Eingang des Antrags in Textform zu bestätigen. Die Regulierungsbehörde weist den Antragsteller unverzüglich auf fehlende oder unrichtige Unterlagen hin. Über die Anforderung und Berücksichtigung von nach Ablauf der Frist eingereichten Unterlagen entscheidet die Regulierungsbehörde.

(2) Wird eine Genehmigung nicht binnen der Frist des Absatzes 1 Satz 1 beantragt oder kann die Regulierungsbehörde auf Grund fehlender oder unrichtiger Unterlagen nicht über den Antrag entscheiden, so kann sie ein vorläufiges Entgelt festsetzen und von Amts wegen ein Genehmigungsverfahren einleiten.

(3) Die Regulierungsbehörde veröffentlicht die beantragten Entgelte auf ihrer Internetseite. Sie setzt hierbei eine Frist fest, binnen derer Hinzuziehungsanträge nach § 77 Absatz 3 Nummer 3 gestellt und Stellungnahmen nach § 77 Absatz 6 abgegeben werden können.

(4) Die Genehmigung ist mindestens für den Zeitraum einer Netzfahrplanperiode zu erteilen sowie grundsätzlich bis zum Ende einer Netzfahrplanperiode zu befristen.

(5) Trifft die Regulierungsbehörde binnen einer Frist von zwei Monaten nach Vorliegen der vollständigen und inhaltlich richtigen Unterlagen keine Entscheidung, so gilt das beantragte Entgelt als genehmigt. Im Übrigen gilt § 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 18 L 612/25
1. April 2025
18 L 612/25 1. April 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 18 L 678/24
6. November 2024
18 L 678/24 6. November 2024
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 6 C 2/23
6. November 2024
6 C 2/23 6. November 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 1692/18
27. September 2024
18 K 1692/18 27. September 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 1156/18
4. Dezember 2023
18 K 1156/18 4. Dezember 2023
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 5431/22
20. März 2023
18 K 5431/22 20. März 2023
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 3575/21
27. Januar 2023
18 K 3575/21 27. Januar 2023
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 4252/20
27. Januar 2023
18 K 4252/20 27. Januar 2023
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 4253/20
27. Januar 2023
18 K 4253/20 27. Januar 2023
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 6721/19
27. Januar 2023
18 K 6721/19 27. Januar 2023