Urkunde
über die Erlaubnis
zur Führung der Berufsbezeichnung
Name, Vorname
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geboren am in
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erhält auf Grund des § 2 Abs. 1 des Ergotherapeutengesetzes mit Wirkung
vom heutigen Tage die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung
".............................."
zu führen.
Ort, Datum
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(Unterschrift)
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ErgThAPrV Anlage 4 (zu § 15)
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
Referenzen
Zitiert von
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.