Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

ErgThAPrV Anlage 4 (zu § 15)

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1999, 1742)


                              Urkunde
über die Erlaubnis
zur Führung der Berufsbezeichnung

Name, Vorname

------------------------------------------------------------------------
geboren am in

------------------------------------------------------------------------
erhält auf Grund des § 2 Abs. 1 des Ergotherapeutengesetzes mit Wirkung
vom heutigen Tage die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung

".............................."
zu führen.

Ort, Datum

------------------------- (Siegel)

-------------------------
(Unterschrift)

Referenzen

Zitiert von

Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.