Wird nach Zustellung des Einberufungsbescheides festgestellt, dass der anerkannte Kriegsdienstverweigerer nicht verfügbar ist, so ist der Einberufungsbescheid zu widerrufen. Der Widerrufsbescheid ist schriftlich zu erteilen und zuzustellen.
ErsDiG § 21 Widerruf des Einberufungsbescheides
Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
Referenzen
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