Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
ErstrG (XXXX) §§ 47 und 48
Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.