ESBO Anlage 2 (zu den §§ 9 und 10)

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1972, 282

1. Vergrößerung des lichten Raumes und der Gleisabstände bei Gleisen ohne Rollfahrzeugbetrieb Bogenhalbmesser Bogeninnenseite Bogenaußenseite m mm mm >= 5.000 20 20 2.000 25 25 500 25 25 400 30 30 250 30 30 225 35 35 180 35 35 150 40 40 120 60 45 100 80 55 80 105 75 60 150 105 50 185 135 40 240 175 Zwischenwerte dürfen gradlinig eingeschaltet werden; die Maße der Vergrößerung sind auf volle 5 mm aufzurunden. 2. Vergrößerung der Gleisabstände bei Regelspurgleisen Bogenhalbmesser Bogeninnenseite Bogenaußenseite m mm mm 250 0 0 225 25 30 200 50 65 190 65 80 180 80 100 150 135 170 120 335 365 100 530 570 Zwischenwerte dürfen gradlinig eingeschaltet werden; die Maße der Vergrößerung sind auf volle 5 mm aufzurunden.

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