ESBO Anlage 4 (zu § 21)

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen

(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung,
Fundstelle: BGBl I 1972, 285)

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von