ESMFinG
Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus
- § 1 Übernahme des deutschen Anteils am Stammkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus; Veränderung des konsolidierten Darlehensvolumens von Europäischem Stabilitätsmechanismus und Europäischer Finan
- § 2 Gewährung von Stabilitätshilfen durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus
- § 3 Haushalts- und Stabilitätsverantwortung
- § 4 Parlamentsvorbehalt für Entscheidungen im Europäischen Stabilitätsmechanismus
- § 5 Beteiligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
- § 6 Beteiligung durch ein Sondergremium
- § 7 Unterrichtung durch die Bundesregierung
- § 8 Inkrafttreten
Standangaben
- Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 22.12.2023 I Nr. 412 (Stand)