Die Regelungen dieser Verordnung zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden.
EStDV 1955 § 1 Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.