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EStDV 1955 § 8 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihre Größe nicht mehr als 30 Quadratmeter oder ihr Wert nicht mehr als 40 000 Euro beträgt. In diesem Fall dürfen Aufwendungen, die mit dem Grundstücksteil im Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Bundesfinanzhof - III R 19/21
29. Juni 2022
III R 19/21 29. Juni 2022
Beschluss vom Bundesfinanzhof - III R 3/21
1. Juni 2022
III R 3/21 1. Juni 2022