Jahr der Anschaffung ist das Jahr der Lieferung, Jahr der Herstellung ist das Jahr der Fertigstellung.
EStDV 1955 § 9a Anschaffung, Herstellung
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
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Jahr der Anschaffung ist das Jahr der Lieferung, Jahr der Herstellung ist das Jahr der Fertigstellung.
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