Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 10 des Steueränderungsgesetzes 1966 vom 23. Dezember 1966 (Bundesgesetzbl. I S. 702) auch im Land Berlin.
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EStDV1975ÄndV Art 3
Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1975
Referenzen
- § 14 1x (nicht zugeordnet)
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