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EStG § 102 Anspruchsberechtigung

Einkommensteuergesetz

Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige im Sinne des § 1.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Finanzgericht München - 15 K 1834/20
22. September 2022
15 K 1834/20 22. September 2022