Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige im Sinne des § 1.
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EStG § 102 Anspruchsberechtigung
Einkommensteuergesetz
Referenzen
Zitiert von
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Urteil vom Finanzgericht München - 15 K 1834/20
22. September 2022
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15 K 1834/20 | 22. September 2022 |