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EStG § 85 Kinderzulage

Einkommensteuergesetz

(1) 1Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind, für das gegenüber dem Zulageberechtigten Kindergeld festgesetzt wird, jährlich 185 Euro. 2Für ein nach dem 31. Dezember 2007 geborenes Kind erhöht sich die Kinderzulage nach Satz 1 auf 300 Euro. 3Der Anspruch auf Kinderzulage entfällt für den Veranlagungszeitraum, für den das Kindergeld insgesamt zurückgefordert wird. 4Erhalten mehrere Zulageberechtigte für dasselbe Kind Kindergeld, steht die Kinderzulage demjenigen zu, dem gegenüber für den ersten Anspruchszeitraum (§ 66 Absatz 2) im Kalenderjahr Kindergeld festgesetzt worden ist.

(2) 1Bei Eltern verschiedenen Geschlechts, die miteinander verheiratet sind, nicht dauernd getrennt leben (§ 26 Absatz 1) und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat haben, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) anwendbar ist, wird die Kinderzulage der Mutter zugeordnet, auf Antrag beider Eltern dem Vater. 2Bei Eltern gleichen Geschlechts, die miteinander verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft führen, nicht dauernd getrennt leben (§ 26 Absatz 1) und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat haben, auf den das EWR-Abkommen anwendbar ist, ist die Kinderzulage dem Elternteil zuzuordnen, dem gegenüber das Kindergeld festgesetzt wird, auf Antrag beider Eltern dem anderen Elternteil. 3Der Antrag kann für ein abgelaufenes Beitragsjahr nicht zurückgenommen werden.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Landessozialgericht Hamburg (1. Senat) - L 1 KR 93/22 D
25. Januar 2023
L 1 KR 93/22 D 25. Januar 2023
Beschluss vom Unknown court (1. Senat) - 1 BvL 3/18, 1 BvR 717/16, 1 BvR 2257/16, 1 BvR 1824/17
7. April 2022
1 BvL 3/18, 1 BvR 717/16, 1 BvR 2257/16, 1 BvR 1824/17 7. April 2022
Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 11 K 311/16 E
21. März 2019
11 K 311/16 E 21. März 2019
Urteil vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (34. Senat) - L 34 AS 1068/12
17. Mai 2018
L 34 AS 1068/12 17. Mai 2018
Urteil vom Bundesfinanzhof (10. Senat) - X R 25/16
12. Dezember 2017
X R 25/16 12. Dezember 2017
Urteil vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg (10. Senat) - 10 K 10191/14
14. Juli 2016
10 K 10191/14 14. Juli 2016
Urteil vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg (10. Senat) - 10 K 10272/14
14. Juli 2016
10 K 10272/14 14. Juli 2016
Beschluss vom Bundesfinanzhof (10. Senat) - X B 110/15
16. Juni 2016
X B 110/15 16. Juni 2016
Urteil vom Bundesfinanzhof (10. Senat) - X R 49/14
9. März 2016
X R 49/14 9. März 2016
Urteil vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg (10. Senat) - 10 K 10067/13
3. Dezember 2015
10 K 10067/13 3. Dezember 2015