Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie die Bestimmungen zur Durchführung der Meisterprüfung im Estrichleger-Handwerk.
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EstrMstrV 2026 § 1 Gegenstand
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Estrichleger-Handwerk
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