EUBeitrG

Gesetz über die Durchführung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union


Standangaben

  • Geändert durch Art. 21 G v. 26.6.2013 I 1809 (Stand)

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