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EuRAG § 17 Zweck der Eignungsprüfung

Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Die Eignungsprüfung ist eine staatliche Prüfung, die ausschließlich die beruflichen Kenntnisse und Kompetenzen der antragstellenden Person betrifft und mit der ihre Fähigkeit, den Beruf eines Rechtsanwalts in Deutschland auszuüben, beurteilt werden soll. Die Eignungsprüfung muss dem Umstand Rechnung tragen, dass die antragstellende Person in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz über eine berufliche Qualifikation zur Ausübung eines Rechtsanwaltsberufes verfügt.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Bundesgerichtshof - PatAnwZ 1/23
30. September 2024
PatAnwZ 1/23 30. September 2024
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (6. Senat) - OVG 6 N 30.17
2. Februar 2018
OVG 6 N 30.17 2. Februar 2018
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 1931/11
20. Juni 2013
14 A 1931/11 20. Juni 2013
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 K 5676/09
13. Juli 2011
15 K 5676/09 13. Juli 2011
Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 9 S 331/05
22. August 2005
9 S 331/05 22. August 2005