Die Eignungsprüfung ist eine staatliche Prüfung, die ausschließlich die beruflichen Kenntnisse und Kompetenzen der antragstellenden Person betrifft und mit der ihre Fähigkeit, den Beruf eines Rechtsanwalts in Deutschland auszuüben, beurteilt werden soll. Die Eignungsprüfung muss dem Umstand Rechnung tragen, dass die antragstellende Person in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz über eine berufliche Qualifikation zur Ausübung eines Rechtsanwaltsberufes verfügt.
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EuRAG § 17 Zweck der Eignungsprüfung
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Bundesgerichtshof - PatAnwZ 1/23
30. September 2024
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PatAnwZ 1/23 | 30. September 2024 |
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (6. Senat) - OVG 6 N 30.17
2. Februar 2018
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OVG 6 N 30.17 | 2. Februar 2018 |
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 1931/11
20. Juni 2013
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14 A 1931/11 | 20. Juni 2013 |
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Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 K 5676/09
13. Juli 2011
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15 K 5676/09 | 13. Juli 2011 |
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Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 9 S 331/05
22. August 2005
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9 S 331/05 | 22. August 2005 |