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EUVtrG Art 3

Gesetz zum Vertrag vom 7. Februar 1992 über die Europäische Union

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Vertrag über die Europäische Union nach seinem Artikel R Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

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