Im Anschluß an die Wahlhandlung ermittelt der Wahlvorstand ohne Unterbrechung das Wahlergebnis im Wahlbezirk. Er stellt fest
- 1.
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die Zahl der Wahlberechtigten, - 2.
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die Zahl der Wähler, - 3.
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die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmen, - 4.
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die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen.