EuWO 1988 Anlage 9 (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 3)

Europawahlordnung

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2583;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Vorderseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl *) (DIN C6) blau Stimmzettelumschlag für die Briefwahl In diesen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel einlegen, sodann den Stimmzettelumschlag zukleben.



Rückseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl Nur den Stimmzettel einlegen und den Stimmzettelumschlag zukleben. Sodann - den verschlossenen Stimmzettelumschlag und - den Wahlschein mit der unterschriebenen Versicherung an Eides statt zur Briefwahl in den roten Wahlbriefumschlag einlegen.

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