Es findet bis zum 31. Dezember 2024 eine Evaluierung der Regelungen dieses Gesetzes durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie statt.
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EWSG § 15 Evaluierung
Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme
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