In dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis hat der Bewerber anzugeben, für welche Klasse von Kraftfahrzeugen er die Fahrlehrerlaubnis erwerben will. Er hat dem Antrag beizufügen:
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einen amtlichen Nachweis über Ort und Tag der Geburt, - 2.
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einen Lebenslauf, - 3.
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ein ärztliches oder – auf Verlangen der Erlaubnisbehörde – ein fachärztliches Zeugnis oder das Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung über seine geistige und körperliche Eignung, - 4.
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eine Ablichtung seines Führerscheins; sie muss amtlich beglaubigt sein, wenn der Führerschein nicht zur Einsichtnahme vorgelegt wird, - 5.
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Unterlagen über die Fahrpraxis (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5), - 6.
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einen Nachweis über die Vorbildung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), - 7.
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eine Bescheinigung der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung (§ 2 Abs. 3, 4 und 5), - 8.
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dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE zusätzlich eine Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung (§ 2 Abs. 5 Satz 1) und das Berichtsheft nach § 9a Abs. 3.