Nicht bestandene Prüfungen und Lehrproben können höchstens zweimal wiederholt werden. Bei der Fachkundeprüfung und den Lehrproben muss zwischen dem Nichtbestehen und der Wiederholung mindestens ein Monat liegen.
FahrlPrüfO 2012 § 24 Wiederholungen der Prüfungen und Lehrproben
Prüfungsordnung für Fahrlehrer
Referenzen
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