FahrlPrüfO 2012 § 24 Wiederholungen der Prüfungen und Lehrproben

Prüfungsordnung für Fahrlehrer

Nicht bestandene Prüfungen und Lehrproben können höchstens zweimal wiederholt werden. Bei der Fachkundeprüfung und den Lehrproben muss zwischen dem Nichtbestehen und der Wiederholung mindestens ein Monat liegen.

Referenzen

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