FahrlPrüfO 2012 § 7 Beschlussfähigkeit und Abstimmung

Prüfungsordnung für Fahrlehrer

(1) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die in § 2 jeweils genannten Mitglieder mitwirken.

(2) Die Entscheidungen ergehen mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

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