Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

FahrmAusbV § 12 Inkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur/zur Fahrradmonteurin

Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von