bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- 1.
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Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung – umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen - a)
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Technik, Physik - –
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Betriebs- und Verkehrssicherheit - –
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Wartung und Pflege der Fahrzeuge - –
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Untersuchung der Fahrzeuge nach den §§ 29, 47a StVZO - –
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Wirkung von Kräften beim Fahren, physikalische Gesetzmäßigkeiten
- b)
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Personen- und Güterbeförderung - –
-
Personenbeförderung - –
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Ladeflächen und Beladung
- c)
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Umweltschonender Umgang mit dem Kraftfahrzeug - –
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Energiesparende Fahrweise - –
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Umweltschonende Fahr- und Fahrvermeidungsstrategien.
- 2.
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Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen - a)
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Fahrgeschwindigkeit - b)
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Fahren in Fahrstreifen - c)
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Fahren bei unterschiedlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen - d)
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Fahren unter Verwendung der Beleuchtungseinrichtungen - e)
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Befahren von Kurven, Gefällen und Steigungen - f)
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Bremsen - –
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Bremsanlagen (Betriebsbremse, Feststellbremse, Anhängerbremse) - –
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Benutzung der Bremsen (degressiv – progressiv) - –
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Bremsen im Gefälle und bei Gefahr
- g)
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Zusammenstellung von Zügen - –
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Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen - –
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Stützlast - –
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Ankuppeln, Abkuppeln, Rangieren - –
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Beleuchtung
- h)
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Sozialvorschriften und Verkehrsverbote (z. B. nach sog. Ozongesetz) - i)
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Abgrenzung zur Klasse BE und B mit der Schlüsselzahl 96.