FahrschAusbO 2012 Anlage 2.2 (zu § 4)

Fahrschüler-Ausbildungsordnung

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1326;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


1.
Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung – umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
a)
Technik, Physik
Betriebs- und Verkehrssicherheit
Wartung und Pflege der Fahrzeuge
Untersuchung der Fahrzeuge nach den §§ 29, 47a StVZO
Wirkung von Kräften beim Fahren, physikalische Gesetzmäßigkeiten
b)
Personen- und Güterbeförderung
Personenbeförderung
Ladeflächen und Beladung
c)
Umweltschonender Umgang mit dem Kraftfahrzeug
Energiesparende Fahrweise
Umweltschonende Fahr- und Fahrvermeidungsstrategien.
2.
Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen
a)
Fahrgeschwindigkeit
b)
Fahren in Fahrstreifen
c)
Fahren bei unterschiedlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen
d)
Fahren unter Verwendung der Beleuchtungseinrichtungen
e)
Befahren von Kurven, Gefällen und Steigungen
f)
Bremsen
Bremsanlagen (Betriebsbremse, Feststellbremse, Anhängerbremse)
Benutzung der Bremsen (degressiv – progressiv)
Bremsen im Gefälle und bei Gefahr
g)
Zusammenstellung von Zügen
Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen
Stützlast
Ankuppeln, Abkuppeln, Rangieren
Beleuchtung
h)
Sozialvorschriften und Verkehrsverbote (z. B. nach sog. Ozongesetz)
i)
Abgrenzung zur Klasse BE und B mit der Schlüsselzahl 96.

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