FahrschAusbO 2012 Anlage 2.6 (zu § 4)

Fahrschüler-Ausbildungsordnung

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1331)


1.
Verkehrsbeobachtungen und Verkehrsverhalten, Zusammenstellen von Zügen Einfahren in Straßen Überqueren von Straßen Abbiegen, auch unter Berücksichtigung ausschwenkender Teile Beobachtung nach hinten (Spiegel, Teleskopspiegel, toter Winkel) Fahrbahnbenutzung Sonstige Pflichten von Führern langsamer Fahrzeuge bei Kolonnenbildung Zusammenstellen von Zügen Zusammenstellen von Zügen mit unterschiedlichen Bremsanlagen Achsenabhängig (ein- oder mehrachsig) selbstfahrende Arbeitsmaschine, auch mit Anhänger, Zuggabel, Anhängerkupplung, Stützrad bei Einachsanhängern Beachtung der fahrzeugbezogenen Vorschriften Zulassungsfreiheit und Zulassungspflicht auch bei Anhängern; Geschwindigkeitsschilder, Fabrikschild und vorgezogene Untersuchungen Kennzeichnungspflichten Kenntlichmachung von verkehrsgefährdenden Fahrzeug- oder Anbauteilen Überbreite, Überlänge, Zwillingsräder.
2.
Technik und Sicherungseinrichtungen Bremsen Betriebsbremse, hydraulische Bremse Druckluftbremse Auflaufbremse und Feststellbremse Einzelradbremsen Unterlegkeile Lenkung Räder/Bereifung Anbaugeräte und Ladung Be- und Entlastung der Achsen Betriebsgeschwindigkeit Ladung.

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