- 1.
Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung – umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen - a)
Technik, Physik - –
Betriebs- und Verkehrssicherheit - –
Wartung und Pflege der Fahrzeuge - –
Untersuchung der Fahrzeuge nach den §§ 29, 47a StVZO - –
Wirkung von Kräften beim Fahren, physikalische Gesetzmäßigkeiten
- b)
Personen- und Güterbeförderung - –
Personenbeförderung - –
Ladeflächen und Beladung
- c)
Umweltschonender Umgang mit dem Kraftfahrzeug - –
Energiesparende Fahrweise - –
Umweltschonende Fahr- und Fahrvermeidungsstrategien.
- 2.
Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen - a)
Fahrgeschwindigkeit - b)
Fahren in Fahrstreifen - c)
Fahren bei unterschiedlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen - d)
Fahren unter Verwendung der Beleuchtungseinrichtungen - e)
Befahren von Kurven, Gefällen und Steigungen - f)
Bremsen - –
Bremsanlagen (Betriebsbremse, Feststellbremse, Anhängerbremse) - –
Benutzung der Bremsen (degressiv – progressiv) - –
Bremsen im Gefälle und bei Gefahr
- g)
Zusammenstellung von Zügen - –
Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen - –
Stützlast - –
Ankuppeln, Abkuppeln, Rangieren - –
Beleuchtung
- h)
Sozialvorschriften und Verkehrsverbote (z. B. nach sog. Ozongesetz) - i)
Abgrenzung zur Klasse BE und B mit der Schlüsselzahl 96.
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FahrschAusbO 2012 Anlage 2.2 (zu § 4)
Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Referenzen
- § 29 1x (nicht zugeordnet)
Zitiert von
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.