Die Zulassungsentscheidung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden, die sicherstellen, dass die Voraussetzungen des § 56 Binnenschiffspersonalverordnung oder dieser Verordnung erfüllt werden. Die Zulassungsentscheidung kann insbesondere davon abhängig gemacht werden, dass Fragebögen vorliegen, die den Vorgaben des § 11 entsprechen.
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FahrSiLehrgZulV § 3 Zulassungsentscheidung
Verordnung über das Zulassungsverfahren sowie die Prüfungsdurchführung für Lehrgänge für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
Referenzen
- § 56 1x (nicht zugeordnet)
- FahrSiLehrgZulV § 11 Gestaltung der Fragebögen 1x
Zitiert von
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.