Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Technische Kommunikation, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen, - 6.
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Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse, - 7.
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Warten und Instandhalten von Betriebsmitteln, - 8.
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Auswählen, Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen, - 9.
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Messen und Prüfen, - 10.
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Einrichten von Maschinen und Anlagen, - 11.
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Montieren von Bauteilen und Baugruppen, Prüfen und Einstellen von Funktionen, - 12.
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Einbauen und Prüfen steuerungstechnischer Elemente, Verlegen elektrischer und pneumatischer Leitungen, - 13.
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Konfektionieren von Polster- und Dämmstoffen, Anfertigen von Schablonen, Vorrichten und Zuschneiden der Werkstoffe, - 14.
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Gestalten, Kaschieren und Bearbeiten von Oberflächen, - 15.
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Grundlagen der rechnergestützten Produktion, Sichern und Überwachen der Prozessabläufe, - 16.
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Aufbau und Bezug von Fahrzeugausstattungsteilen, - 17.
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Instandsetzen von Fahrzeugausstattungsteilen, - 18.
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.