Für das Verfahren über die Stundung eines Pflichtteilsanspruchs (§ 2331a in Verbindung mit § 1382 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) gilt § 264 entsprechend.
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FamFG § 362 Stundung des Pflichtteilsanspruchs
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Referenzen
- § 2331 1x (nicht zugeordnet)
- § 1382 1x (nicht zugeordnet)
- FamFG § 264 Verfahren auf Stundung und auf Übertragung von Vermögensgegenständen 1x
Zitiert von
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Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (3. Zivilsenat) - 3 W 41/13
26. Juni 2013
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3 W 41/13 | 26. Juni 2013 |
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Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (3. Zivilsenat) - 3 W 93/12
17. Dezember 2012
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3 W 93/12 | 17. Dezember 2012 |