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FamFG § 362 Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Für das Verfahren über die Stundung eines Pflichtteilsanspruchs (§ 2331a in Verbindung mit § 1382 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) gilt § 264 entsprechend.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (3. Zivilsenat) - 3 W 41/13
26. Juni 2013
3 W 41/13 26. Juni 2013
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (3. Zivilsenat) - 3 W 93/12
17. Dezember 2012
3 W 93/12 17. Dezember 2012