Die besonderen Vorschriften für die Dauerpflegschaft sind auf die Umgangspflegschaft nicht anzuwenden.
FamGKG § 4 Umgangspflegschaft
Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Die besonderen Vorschriften für die Dauerpflegschaft sind auf die Umgangspflegschaft nicht anzuwenden.
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.