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FernUSG § 10 Ausschluss abweichender Vereinbarungen

Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht

Von den §§ 2 bis 9 kann nicht zum Nachteil des Teilnehmers abgewichen werden.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 10 W 51/24
10. Juli 2024
10 W 51/24 10. Juli 2024