Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieben ist.
FeV 2010 § 1 Grundregel der Zulassung
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
Referenzen
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