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FeV 2010 Anlage 2 (zu § 5 Absatz 2 und 4)
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
a)
Ausbildungsbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h
Ausbildungsbescheinigungüber die Teilnahme an einer Ausbildunggemäß § 5 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Name
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Vornamen
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Geburtsdatum
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Anschrift
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hat an einem Ausbildungskurs entsprechend den Mindestanforderungen der Anlage 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung teilgenommen. Der Kurs hat mindestens sechs Doppelstunden (zu je 90 Minuten) theoretische Ausbildung und mindestens eine Doppelstunde praktische Ausbildung im Einzelunterricht bzw. zwei Doppelstunden praktische Ausbildung im Gruppenunterricht*) umfasst.Stempel der Fahrschule/Schule
Datum
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(Unterschrift des Fahrlehrers/Lehrers)(Unterschrift des Bewerbers)
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(Unterschrift des Fahrschulinhabers oder verantwortlichen Leiters des Ausbildungsbetriebes)
*) Nichtzutreffendes streichen
b)
Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h
Farbe: dunkelgrau; Breite 140 mm, Höhe 105 mm, einmal faltbar auf Format DIN A7; Typendruck
(Vordere Außenseite)(Hintere Außenseite)
Prüfbescheinigungwird hiermit gemäß § 5 Absatz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung bescheinigt, dass er/sie die zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h erforderlichen Kenntnisse der Verkehrsvorschriften nachgewiesen hat und mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.zum Führen vonMofas und zwei- und dreirädrigen
..........,
den
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Kraftfahrzeugen bis 25 km/h
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Bescheinigende StelleStempel
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Unterschrift