FeV 2010 Anlage 2 (zu § 5 Absatz 2 und 4)

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 2016 - 2017)


a)
Ausbildungsbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h Ausbildungsbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung gemäß § 5 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Name .......... Vornamen .......... Geburtsdatum .......... Anschrift .......... hat an einem Ausbildungskurs entsprechend den Mindestanforderungen der Anlage 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung teilgenommen. Der Kurs hat mindestens sechs Doppelstunden (zu je 90 Minuten) theoretische Ausbildung und mindestens eine Doppelstunde praktische Ausbildung im Einzelunterricht bzw. zwei Doppelstunden praktische Ausbildung im Gruppenunterricht*) umfasst. Stempel der Fahrschule/Schule Datum .......... .......... .......... (Unterschrift des Fahrlehrers/Lehrers) (Unterschrift des Bewerbers) .......... (Unterschrift des Fahrschulinhabers oder verantwortlichen Leiters des Ausbildungsbetriebes)      
*) Nichtzutreffendes streichen


b)
Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h Farbe: dunkelgrau; Breite 140 mm, Höhe 105 mm, einmal faltbar auf Format DIN A7; Typendruck

(Vordere Außenseite) (Hintere Außenseite)
Prüfbescheinigung wird hiermit gemäß § 5 Absatz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung bescheinigt, dass er/sie die zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h erforderlichen Kenntnisse der Verkehrsvorschriften nachgewiesen hat und mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist. zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen .........., den .......... Kraftfahrzeugen bis 25 km/h .......... .......... Bescheinigende Stelle Stempel .......... Unterschrift
(Linke Innenseite) (Rechte Innenseite)
Familienname .......... Vornamen .......... Lichtbild Geburtsdatum .......... Anschrift .......... Stempel .......... .......... Unterschrift

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