bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Vorbemerkung
- 1.
-
Die nachstehende Aufstellung enthält häufiger vorkommende Erkrankungen und Mängel, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können. Nicht aufgenommen sind Erkrankungen, die seltener vorkommen oder nur kurzzeitig andauern (z. B. grippale Infekte, akute infektiöse Magen-/Darmstörungen, Migräne, Heuschnupfen, Asthma). - 2.
-
Grundlage der im Rahmen der §§ 11, 13 oder 14 vorzunehmenden Beurteilung, ob im Einzelfall Eignung oder bedingte Eignung vorliegt, ist in der Regel ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3), in besonderen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten (§ 11 Absatz 3) oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr (§ 11 Absatz 4). - 3.
-
Die nachstehend vorgenommenen Bewertungen gelten für den Regelfall. Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen sind möglich. Ergeben sich im Einzelfall in dieser Hinsicht Zweifel, kann eine medizinisch-psychologische Begutachtung angezeigt sein.
bedingte Eignung
bei bedingter Eignung
B, BE, AM, L, T
CE, C1E, D, D1,
DE, D1E, FzF
B, BE, AM, L, T
CE, C1E, D, D1,
DE, D1E, FzF
siehe Anlage 6
wenn nicht gleichzeitig
andere schwerwiegende Mängel (z. B. Sehstörungen, Gleichgewichtsstörungen) vorliegen
wenn nicht gleichzeitig andere schwerwiegende Mängel (z. B. Sehstörungen, Gleichgewichtsstörungen) vorliegen
Regelmäßige
ärztliche
Kontrollen.
Vorherige Bewährung von drei Jahren Fahrpraxis auf Kfz der Klasse B. Bei
Vorliegen einer hochgradigen Hörstörung muss – soweit möglich – die Versorgung und das Tragen einer adäquaten Hörhilfe nach dem aktuellen Stand der medizinisch-technisch und
audiologisch-technischen Kenntnisse
erfolgen.
Auflage:
regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen; können entfallen, wenn Behinderung sich stabilisiert hat.
Kontrollen
(zu hoher Blutdruck)
zerebraler Symptomatik
und/oder Sehstörungen
> 180 mmHg systolisch
und/oder
> 110 mmHg diastolisch
ja
(zu niedriger Blutdruck)
hypotoniebedingten, anfallsartigen Bewusstseinsstörungen
wenn durch
Behandlung die
Blutdruckwerte
stabilisiert sind
wenn durch
Behandlung die
Blutdruckwerte
stabilisiert sind
– EF > 35 Prozent
bei komplikationslosem
Verlauf
Wochen nach dem Ereignis
gegeben sein
Untersuchung
Wochen nach dem Ereignis
gegeben sein
nein
erworbene Herzfehler oder sonstige Ursachen
Kontrolle, Nachuntersuchung
in individuell zu bestimmenden Fristen.
Eventuell
Beschränkung auf einen
Fahrzeugtyp,
Umkreis- und Tageszeitbeschränkungen
kardiologische Kontrolluntersuchungen
(Herzerkrankung ohne
körperliche Limitation)
EF > 35 Prozent
kardiologische Kontrolluntersuchungen
(leichte Einschränkung
der körperlichen Leistungsfähigkeit)
EF > 35 Prozent
(Beschwerden bei geringer körperlicher Belastung)
(wenn stabil)
(Beschwerden in Ruhe)
Verschlusskrankheit
Woche
Woche
Wochen
asymptomatisch
Einschränkung
bis 5,5 cm.
Keine Fahreignung bei
einem Aortendurchmesser
> 5,5 cm.
Stoffwechselentgleisungen
wechselentgleisung oder neuer Einstellung
nach Einstellung
nach Einstellung
bei guter Stoffwechselführung ohne Unterzuckerung über 3 Monate
Begutachtung, bei medikamentöser Therapie regelmäßige ärztliche Kontrollen
Hypoglykämierisiko
(z. B. Insulin)
bei ungestörter Hypoglykämiewahrnehmung
bei guter Stoffwechselführung ohne Unterzuckerung über 3 Monate und ungestörter
Hypoglykämiewahrnehmung
Nervensystems
Rückenmarks
abhängig von der Symptomatik
Verlauf Nachuntersuchungen
abhängig von der Symptomatik
Verlauf Nachuntersuchungen
bei leichten Fällen und erfolgreicher Therapie
von ein, zwei und
vier Jahren
nach erfolgreicher Therapie und Abklingen des akuten Ereignisses ohne Rückfallgefahr
von ein, zwei und
vier Jahren
frühkindliche erworbene Hirnschäden
in der Regel nach drei Monaten
in der Regel nach drei Monaten
tionen von Hirnkrankheiten Nachuntersuchung
tionen von Hirnkrankheiten
Nach-
untersuchung
Verletzungen oder Operationen
unter Berücksichtigung von Störungen der Motorik, chron.-hirnorganischer Psychosyndrome und hirnorganischer Wesensänderungen
unter Berücksichtigung von Störungen der Motorik, chron.-hirnorganischer Psychosyndrome und hirnorganischer Wesensänderungen
tionen von Hirnkrankheiten Nachuntersuchung
tionen von Hirnkrankheiten
Nach-
untersuchung
frühkindliche Hirnschäden
untersuchungen
untersuchungen
(geistige) Störungen
abhängig von der Art und Prognose des Grundleidens, wenn bei positiver Beurteilung des Grundleidens keine Restsymptome und kein 7.2
abhängig von der Art und Prognose des Grundleidens, wenn bei positiver Beurteilung des Grundleidens keine Restsymptome und kein 7.2
Nachuntersuchung
Nach-
untersuchung
abhängig von Art und Schwere
untersuchung
und schwere Persönlichkeitsveränderungen durch
pathologische Alterungsprozesse
Behinderung
wenn keine
Persönlichkeitsstörung
wenn keine
Persönlichkeitsstörung
(Untersuchung der Persönlichkeitsstruktur und des individuellen Leistungsvermögens)
(Untersuchung der Persönlichkeitsstruktur und des individuellen Leistungsvermögens)
manischen Phase und der relevanten Symptome einer sehr schweren Depression
wenn nicht mit
einem Wiederauftreten gerechnet werden muss,
ggf. unter
medikamentöser Behandlung
bei Symptomfreiheit
Kontrollen
Kontrollen
wenn Krankheitsaktivität geringer und mit einer Verlaufsform in der vorangegangenen Schwere nicht mehr gerechnet werden muss
Kontrollen
wenn keine
Störungen nachweisbar sind, die das Realitätsurteil erheblich beeinträchtigen
besonders günstigen Umständen
besonders günstigen Umständen
Kontrollen
Kontrollen
(Das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum kann nicht hinreichend sicher getrennt werden.)
Missbrauchs
wenn die
Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist
wenn die
Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist
(Entwöhnungsbehandlung)
wenn Abhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz
nachgewiesen ist
wenn Abhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz
nachgewiesen ist
Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis)
von Cannabis
von Cannabis
wenn Trennung von Konsum
und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von
Alkohol oder
anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der
Persönlichkeit, kein Kontrollverlust
wenn Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher
Gebrauch von
Alkohol oder
anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der
Persönlichkeit, kein Kontrollverlust
Gebrauch) von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln
und anderen psychoaktiv
wirkenden Stoffen
Entwöhnung
nach einjähriger
Abstinenz
nach einjähriger
Abstinenz
Kontrollen
Kontrollen
mit Arzneimitteln
Leistungsfähigkeit zum
Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß
in Dialysebehandlung
wenn keine
Komplikationen oder Begleiterkrankungen
Kontrolle,
Nachuntersuchung
Nachunter-
suchung
Die Beurteilung richtet
sich nach den Beurteilungsgrundsätzen zu den
betroffenen Organen
Tagesschläfrigkeit
wenn keine messbare
auffällige Tagesschläfrigkeit mehr vorliegt
wenn keine messbare
auffällige Tagesschläfrigkeit mehr vorliegt
Begutachtung, regelmäßige ärztliche
Kontrollen
Begutachtung, regelmäßige
ärztliche
Kontrollen
Syndrom (OSAS)
mittelschwer/schwer
(mittelschwer: Apnoe-
Hypopnoe-Index zwischen
15 und 29 pro Stunde; schwer: Apnoe-
Hypopnoe-Index von
mind. 30 pro Stunde)
unter geeigneter
Therapie
und wenn
keine messbare
auffällige Tages-
schläfrigkeit
mehr vorliegt
unter geeigneter
Therapie
und wenn
keine messbare
auffällige Tages-
schläfrigkeit
mehr vorliegt
Begutachtung,
regelmäßige ärztliche
Kontrollen
in Abständen
von höchstens
drei Jahren
Begutachtung,
regelmäßige ärztliche
Kontrollen
in Abständen
von höchstens
einem Jahr
Bronchialerkrankungen mit schweren Rückwirkungen auf die Herz-Kreislauf-
Dynamik
nein
nein
entsprechend den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung
entsprechend
den Begutachtungs-Leitlinien
zur Kraftfahreignung