Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 1681 — 1682)
Muster der Prüfungsbescheinigung zum
„Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“
Vorbemerkungen
Farbe:
rosa
Format:
DIN A5
Umfang:
1 Blatt, einseitiger Druck
Trägermaterial:
Sicherheitspapier in einer Stärke von 90 g/m
2
ohne optische Aufheller
In das Trägermaterial sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale eingearbeitet:
1.
als Wasserzeichen das gesetzlich für die Bundesdruckerei geschützte Motiv „Bundesadler“,
2.
nur unter UV-Licht sichtbare gelb und blau fluoreszierende Melierfasern,
3.
chemische Reagenzien.
Der Vordruck weist eine fortlaufende Vordrucknummerierung auf. Abweichungen vom Muster sind zulässig soweit Besonderheiten des Verfahrens, insbesondere der Einsatz maschineller Datenverarbeitung, dies erfordern.
Prüfungsbescheinigung zum
„Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“
VordrucknummerierungDiese Bescheinigung dient anstelle des Führerscheins befristet zum Nachweis der Fahrerlaubnis im Inland. Sie ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Beim Führen von Kraftfahrzeugen ist sie mitzuführen und zuständigen Personen bei Kontrollen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Unterschrift der Fahrerlaubnisinhaberin/des Fahrerlaubnisinhabers
Diese Bescheinigung ist bis zur Aushändigung des Führerscheins, längstens jedoch bis zum
gültig; soweit die Bescheinigung maschinell ausgefüllt ist, ist sie auch ohne Unterschrift der ausstellenden Behörde gültig.
Führerschein-Nr. (soweit vorhanden):Fahrerlaubnisbehörde:Ort:Ausstellungsdatum:
Ausgehändigt durch die Fahrerlaubnisbehörde/den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
am:
(Stempel)
(Unterschrift und Stempel der Fahrerlaubnisbehörde/des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr)*
Name, Vorname:geboren am:in:
ist berechtigt, Kraftfahrzeuge folgender Klasse/n zu führen
:
KlasseErteilungsdatumKlassenbezogene Beschränkung/Auflagen/Zusatzangaben gem. Anlage 9 FeVBBEB96
AM
L***Allgemeingültige Beschränkungen/Auflagen/Zusatzangaben: